Die Hauptaufgaben der Rahmenkleingartenordnung (RKO) bestehen darin, die Grundlage für die kleingärtnerische Nutzung zu schaffen, den spezifischen Charakter der Kleingartenanlagen zu wahren und eine einheitliche, verbindliche Richtlinie für alle Mitglieder innerhalb eines Verbandes bereitzustellen. 

Die RKO konkretisiert die Vorgaben des Bundeskleingartengesetzes (BKleingG) auf Ebene der Landes- und Regionalverbände und regelt spezifische Rechte und Pflichten. 


Auf dieser Seite wird die RKO des Landes Sachsen bereit gestellt.